Rehasport-Verordnung

So wird Rehasport verordnet

Die unumstrittenen positiven Auswirkungen auf die Gesundheit haben den Gesetzgeber veranlasst, die Rehasport-Verordnung und Finanzierung als Pflichtleistung zu verankern. Das bedeutet, dass seit dem 1. Juli 2001 jeder Versicherte nach einer Verordnung durch seinen Arzt einen Rechtsanspruch auf Rehasport hat.

Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt budgetneutral verordnet werden. Dieser muss vom Kostenträger, i.d.R. von der gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt werden. Hierfür reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein. Ist diese von Ihrer zuständigen Krankenkasse unterschrieben worden, haben Sie drei Monate Zeit (ab Ausstellungsdatum der Reha-Verordnung) sie inkl. des Anschreibens der Krankenkasse bei einem Anbieter einzureichen und an Reha-Kursen teilzunehmen.

Das genaue Procedere erklärt Ihnen gerne unser Reha-Team telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.

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